Prüfungsausschuss

Zuständigkeit

Der Prüfungsausschuss ist für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Prüfungsorgan zugewiesen sind. Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:

  • die Entscheidung von grundsätzlichen Fragen der Zulassung zu den Prüfungen sowie in sonstigen Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
  • die Überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung der Prüfungsbestimmungen,
  • die Behandlung von Widersprüchen gegen Prüfungsentscheidungen sowie die Entscheidung über Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten und
  • die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.

Der Prüfungsausschuss kann rechtswidrige Entscheidungen anderer Prüfungsorgane beanstanden und aufheben. Andere Prüfungsorgane sind an die Beschlüsse des Prüfungsausschusses gebunden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei Prüfungen anwesend zu sein und an Sitzungen der Prüfungskommissionen beratend teilzunehmen.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses (Erstgenannte ist Vorsitzende)

Vorsitzende des Prüfungsausschuss
0911 27253-767
V 2.9 - 2. OG
Professorin für Praktische Theologie und Diakoniewissenschaft
0151 53 43 93 52
V 3.10 - 3. OG
0911 27253-784
V 3.3 - 3.OG
0911 27253-864
VP3.2-Plärrer
Studiengangsleiterin Master Angewandte Bildungswissenschaften
0911 27253-833
V3.37 - 3.OG
0911 27253-759
V 3.3 - 3. OG