Bewerbungsleitfaden Pflege (B.Sc.)
Schritt für Schritt zu Ihrer Bewerbung
Ihre Bewerbung
Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Ihre Bewerbung zusammengetragen - Schritt für Schritt.
Versendung der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide
- Sämtliche Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für die Bewerbung um einen Studienplatz, werden ausschließlich elektronisch an Sie versendet (Online-Bewerbung).
- Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass die von Ihnen in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse während der gesamten Dauer des Bewerbungsverfahrens aktiv ist und von Ihnen in regelmäßigen Abständen auf eingehende Nachrichten kontrolliert wird. Da eine Änderung der E-Mail-Adresse während der Bewerbung nicht möglich ist, prüfen Sie bitte Ihre Angaben sorgfältig.
- Sie sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Empfang von Nachrichten und Dokumenten während des genannten Zeitraums zu schaffen und durchgehend zu gewährleisten.
1. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Zum Bachelorstudiengang Pflege kann zugelassen werden, wer die Hochschulzugangsberechtigung gemäß Artikel 88 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) nachweist. Die Hochschulzugangsberechtigung wird erworben durch das Zeugnis der allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife. Die Zulassungsordnung finden Sie hier.
Neben den allgemeinen müssen folgende besondere Immatrikulationsvoraussetzungen vorliegen:
- Ein 6-wöchiges Praktikum in einer pflegerischen Einrichtung
- Ein Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Träger der praktischen Ausbildung
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Vorlage des Impf- oder Immunitätsnachweises gegenüber des Trägers der praktischen Ausbildung (i.d.R. MMR, Windpocken)
Gemäß § 20 Abs. 9 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) ist der Impf- oder Immunitätsnachweis der Leitung der Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG vorzulegen, in der die Studierenden tätig sein wollen. Wir weisen darauf hin, dass Studierende, die diesen Nachweis nicht beibringen wollen oder können, das Pflichtpraktikum nicht ableisten können. Sie werden nach Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 BayHSchG exmatrikuliert, wenn sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben."
Sonstige Zulassungsvoraussetzungen
Deutsche Bewerber/-innen haben in dem Zulassungsantrag ausdrücklich zu erklären, ob sie an einer Hochschule im Geltungsbereich des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen
- nach dem 31. März 1976 als ordentlich Studierende eingeschrieben waren und
- für welche Zeit ein Studium abgeschlossen haben.
1.1 Beruflich Qualifizierte ohne Hochschul-Zugangsberechtigung
Zum Bachelorstudiengang Pflege kann zugelassen werden, wer die durch den Berufsabschluss erworbene allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nachweist (Artikel 88 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes [BayHIG]). Meister/-innen und ihnen Gleichgestellte (z. B. Fachwirte/-wirtinnen, Abschluss der Fachakademie ohne Ergänzungsprüfung) müssen ein Beratungsgespräch absolvieren. Der Nachweis über das durchgeführte Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Immatrikulation. Der Nachweis über das durchgeführte Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Immatrikulation.
Andere beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung müssen ein Beratungsgespräch und ein Probestudium von zwei Semestern absolvieren. Für eine vorläufige Immatrikulation zum Probestudium ist der Nachweis über das durchgeführte Beratungsgespräch vorzulegen. Nach Bestehen des Probestudiums erfolgt die eigentliche Immatrikulation.
Auf der Grundlage der im Probestudium nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen stellt die Evangelische Hochschule Nürnberg die Studieneignung fest. Hierzu muss die oder der Probestudierende mindestens zwei Drittel erfolgreiche Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen, die in der gültigen Studien- und Prüfungsordnung für die ersten beiden Semester des Studiengangs festgelegt sind, dass heißt 40 Leistungspunkte in zwei Semestern.
Wenn von der Hochschule ein „Brückenkurs“ angeboten wird, sollte dieser besucht werden.
Die Beratungsgespräche für Meister/-innen und ihnen Gleichgestellte und beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung führt die Studiengangsleitung oder eine von ihr bestellte/-r Vertreter/-in aus dem Kreis der hauptberuflich Lehrenden.
Bitte beachten Sie, dass die Studienplätze für beruflich Qualifizierte jenen Bewerberinnen und Bewerbern vorbehalten sind, die keine allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife vorweisen können.
1.2 Deutsche Bewerber/-innen mit ausländischen Abschlüssen
Deutsche Bewerber/-innen (Bildungsausländer/-innen) mit ausländischem Schulabschluss, bewerben sich wie ausländische Studienbewerber/-innen.
1.3 Ausländische Bewerber/-innen
Die Hochschulzugangsberechtigung muss als Zugangsberechtigung für bayerische Hochschulen für angewandte Wissenschaften anerkannt sein.
Die Evangelische Hochschule Nürnberg verlangt von allen ausländischen Studienbewerber/-innen eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist e. V., der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen. Bei fluchtbedingt fehlenden oder unvollständigen Nachweisen der Qualifikation tritt an die Stelle einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) der Test für ausländische Studierende (TestAS).
Hinweise TestAs bei fluchtbedingt fehlenden oder unvollständigen Nachweisen der Qualifikation
- Die Bedingungen zur Teilnahme am Prüfungsverfahren finden die ausländischen Studienbewerber/-innen im TestAs-Portal unter https://www.testas.de
- Die Teilnahme am Test zur Studierfähigkeit durch TestAs erfolgt über fristgerechte Anmeldung bei einem TestAs-Zentrum. Die Auswahl der studienfeldspezifischen Testmodule wird dem/der Studienbewerber/-in frei gestellt. Die Verifizierung (Anerkennung zur Studierfähigkeit im jeweiligen Studiengang) des Testergebnisses erfolgt durch die EVHN.
- Für die Teilnahme am Testverfahren wird ein Entgelt fällig. Nähere Informationen werden bei der Anmeldung zum Testverfahren erteilt.
- Zur Vorbereitung ist die Bearbeitung der Musteraufgaben zu empfehlen.
- Das TestAs Zertifikat ist über unser Portal der Online-Bewerbung fristgerecht entsprechend der dortigen Angabe hochzuladen.
- Die Fristen für Dokumente entnehmen Sie bitte dem Upload Bereich der Onlinebewerbung.
Die VPD setzt einen Antrag voraus. Den Antrag auf VPD für die Evangelische Hochschule Nürnberg finden die ausländischen Studienbewerber/-innen im uni-assist Bewerber-Portal unter uni-assist. Der Antrag ist online auszufüllen und abzusenden.
Zusätzlich zum Online-Antrag ist das ausgedruckte und das persönlich unterschriebene Antragsformular und alle für den Hochschulzugang relevanten Zeugnisse bei uni-assist einzureichen.
Alle Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie und in Papierform eingereicht werden - und zwar sowohl in der Originalsprache als auch in vereidigter Übersetzung.
Nach Überprüfung der vorgelegten internationalen Zeugnisse stellt uni-assist ein Zertifikat zur Bewertung aus, das die ausländischen Studienbewerber/-innen über unser Portal der Online-Bewerbung fristgerecht entsprechend der dortigen Angabe hochladen müssen. Die Fristen für Dokumente entnehmen Sie bitte dem Upload Bereich der Onlinebewerbung.
Für die Bearbeitung durch uni-assist wird ein Entgelt fällig, das die ausländischen Studienbewerber/-innen direkt an uni-assist überweisen müssen.
Es ist zu beachten, dass uni-assist bis zu 6 Wochen für die Bearbeitung der Unterlagen ab Posteingang und Zahlung benötigt. Die Unterlagen sollten also möglichst frühzeitig eingereicht werden. Eine VPD der Hochschulzugangsberechtigung ist ganzjährig möglich.
Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist aber in jedem Fall innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Evangelischen Hochschule Nürnberg online zu stellen.
Wichtige Information: Der Nachweis der Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung für den Erhalt eines Studienplatzes. Der Erhalt eines Studienplatzes und Ihre Immatrikulationsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Beantragung des Visums für Studienzwecke. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/7888647521
Zusätzlich ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erbringen. Anerkannt werden (ausschließlich) diese Nachweise von Deutschprüfungen: siehe unten stehender link "mehr".
Frist für das Online-Hochladen des Sprach-Nachweises ist der 31.08.
Feststellungsprüfung/Studienkolleg
Wer mit seinen ausländischen Zeugnissen nicht direkt zum Hochschulstudium in Deutschland zugelassen wird, kann an der Feststellungsprüfung des Studienkollegs Coburg teilnehmen. Man legt entweder als externer Teilnehmer nur die Prüfung ab oder bereitet sich ein bis zwei Semester am Studienkolleg Coburg auf die Prüfung vor und legt sie im Anschluss an den Kurs ab. Mit der Feststellungsprüfung erwirbt man gleichzeitig den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für ein Studium.
Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Nachweis Deutschprüfung)
Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, deren Vorbildungsnachweise einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen außerdem den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Anerkannt werden (ausschließlich) folgende Nachweise von Deutschprüfungen (siehe Erläuterungen --> "mehr"):
1.4 Gasthörer/-innen
Gasthörer/-innen werden auf Antrag zeitlich befristet zugelassen. Ein Antrag je Lehrveranstaltung ist notwendig; Prüfungen können nicht abgelegt werden. Über einen Gasthörerstatus kann kein regulärer Studienabschluss erworben werden.
Hier finden Sie die Gebührenordnung der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Für Gasthörer/-innen gelten die Voraussetzungen gemäß der Satzung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation der EVHN in der jeweils gültigen Fassung sowie Artikel 88 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG).
2. ANTRÄGE & FRISTEN
- Die Zulassungsanträge müssen fristgerecht online eingegangen sein (siehe Punkt 2.2)
- Im Falle einer Ablehnung werden keine Zulassungsanträge an andere Hochschulen weitergeleitet.
- Die Frist nach Abs. 1 ist eine Ausschlussfrist.
- Die Form des Antrages nach Abs. 1. wird von der Evangelischen Hochschule Nürnberg bestimmt. Ebenso bestimmt die Hochschule welche Unterlagen dem Antrag mindestens beizufügen sind.
- Der Zulassungsantrag gilt für das jeweilige Auswahlverfahren. Er kann nur auf einem zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegende Berechtigung für den gewählten Studiengang gestützt werden (Hochschulzugangsberechtigung).
- Die Fristen für Dokumente entnehmen Sie bitte dem Upload Bereich der Onlinebewerbung.
2.1 Ausschlussfrist
Der Zulassungsantrag muss vom 1. Mai bis 31. August (für das folgende Wintersemester, Start: 1. Oktober) in dem von der Evangelischen Hochschule Nürnberg zur Verfügung gestellten online-Verfahren gestellt werden (Ausschlussfrist).
Die Versäumung dieser Frist hat den Ausschluss vom Auswahlverfahren zur Folge.
Bewerber/-innen, die eine Zulassung erhalten, müssen den Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist online annehmen. Falls die Annahmeerklärung innerhalb dieser nicht Frist eingeht, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
2.2 Online-Bewerbung und erforderliche Unterlagen
Der Zulassungsantrag ist in der Zeit vom 1. Mai bis 31. August für das folgende Wintersemester online zu stellen.
- Schritt: Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars auf Zulassung innerhalb des oben genannten Bewerbungszeitraumes. Sie gelangen hier zur Online-Bewerbung.
- Schritt: Hochladen der im dortigen Uploadbereich geforderten Dokumente (die Fristen der Dokumente entnehmen Sie bitte dort).
Erforderliche Unterlagen - Vollzeitstudium:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Lebenslauf
- Nachweis über ein mind. 6-wöchiges Pflegepraktikum
- Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Träger der praktischen Ausbildung
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Erhalt der Vorlage mit Zulassungsbescheid)
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung in einem Pflegeberuf (Erhalt der Vorlage mit Zulassungsbescheid)
Erforderliche Unterlagen - Teilzeitstudium:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Lebenslauf
- Berufsurkunde / Nachweis der Berufszulassung (Gesundheits- u. Krankenpflege, Gesundheits- u. Kinderkrankenpflege, Altenpflege) zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen
Hinweis: Standard Amtliche Beglaubigung der Zeugnisse o. ä.
(Bitte nur dann in Papierform zusenden, wenn Sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden. In der Regel geschieht dies erst nach dem Zulassungsverfahren. Alle Informationen erhalten Sie dann im Zulassungsbescheid.)
Amtliche Beglaubigungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Amtliche Beglaubigungen müssen immer ein Dienstsiegel im Original und eine Originalunterschrift des Beglaubigenden aufweisen. Das Dienstsiegel kann rund oder oval sein und enthält ein Wappen.
- Beglaubigungen, die nur einen Schriftstempel haben, werden nicht akzeptiert. Amtliche Beglaubigungen müssen einen Vermerk enthalten, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk).
- Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt sind, dass auf jeder Seite en Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
- Bei einer notariellen Beglaubigung (Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift.
Wer darf amtlich beglaubigen:
- Die Schulen und Hochschulen dürfen die durch sie ausgestellten Dokumenten beglaubigen.
- Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentlichen Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Das sind z. B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z. B. Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Ratshäuser, Kreisverwaltungen)
- Gerichte und Notare
- Öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen
Nicht anerkannt werden Beglaubigungen z. B. von
- Rechtsanwälten
- Vereinen
- Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern
- Krankenkassen
Nicht frist- und formgerecht gestellte Zulassungsanträge werden nicht berücksichtigt.
Abschließend noch einige Hinweise und Informationen zu Fragen, die immer wieder gestellt werden:
Einschreiben haben erfahrungsgemäß eine längere Postlaufzeit, die mehrere Tage dauern kann und mitgerechnet werden sollte.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Postsendung ausreichend frankiert wird. Unterfrankierte Unterlagen können leider nicht angenommen werden und gehen zurück an den Absender.
Aufgrund der zahlreichen Postsendungen, die täglich bei uns postalisch eingehen, können wir Ihnen den Eingang Ihrer Sendung nicht bestätigen.
Tipp: Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Unterlagen auch tatsächlich bei uns eingegangen sind, empfehlen wir Ihnen, eine ausreichend frankierte und an Sie selbst adressierte Postkarte beizufügen. Sobald Ihre Postsendung geöffnet wird, erhalten Sie die Postkarte zurück. Nach Eingang des Antrages wird Ihnen diese Karte abgestempelt zurückgeschickt. Von Rückfragen bitten wir abzusehen.
Bitte schicken Sie keine Dokumente im Original, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien. Die Unterlagen verbleiben zunächst bei der Hochschule und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, sofern Sie diese nicht bis spätestens 2 Wochen nach Semesterbeginn am Info-Punkt der Evangelischen Hochschule Nürnberg (EVHN) abgeholt haben.
2.2.1 Pflegepraktikum
- Das Praktikum dient der Orientierung und dem Erwerb von Erfahrungen im pflegerischen Berufsfeld, um eigene Stärken und Präferenzen besser erkennen zu können und auf deren Grundlage eine gestütztere Entscheidung hinsichtlich der Vertiefungsmöglichkeit treffen zu können.
- Das Praktikum muss in zusammenhängender Form (6 Wochen oder 2 x 3 Wochen, in Vollzeit / Woche) in einer pflegerischen Einrichtung, z. B. Pflegeheim, Akut- oder Reha-Klinik, ambulanter Pflegedienst oder Tagespflege etc. abgeleistet werden.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten oder stundenweise Tätigkeiten (Jugendgruppe) sowie Au-pair-Einsatz im Ausland werden nicht anerkannt.
- FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), Bufdi (Bundesfreiwilligendienst), FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) und Zivildienst werden als sechswöchiges Vorpraktikum anerkannt, wenn dies in einer der oben genannten Einrichtungen stattgefunden hat.
- Die Bestätigung über das 6-wöchige Vorpraktikum muss fristgerecht online der Hochschule vorliegen - bitte laden Sie diese Bestätigung über unser Portal der Online-Bewerbung hoch. Daraus sollte die Art der Tätigkeit erkennbar sein. Die Fristen für Dokumente entnehmen Sie bitte dem Upload Bereich der Onlinebewerbung.
- Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist noch nicht erworben worden sind, können ohne besonderen Antrag bis zum Ende des ersten Fachsemsters (bis zum 14. März) nachgereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie in diesem Fall nur unter der Auflage zum Studium zugelassen werden können, dass Sie den Nachweis über das 6-wöchige Vorpraktikum fristgerecht erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, werden Sie von Amts wegen aus dem Bachelorstudiengang exmatrikuliert. Der Erwerb Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt bis zum Nachweis des Vorpraktikums nur unter Vorbehalt.
2.2.2 Ausbildungsvertrag
Parallel zur Online-Bewerbung an der EVHN für den Studienplatz erfolgt die Bewerbung beim Träger der praktischen Ausbildung um einen Praxisplatz. Diese kann kann jedoch wesentlich früher beginnen. Nehmen Sie ab März Kontakt mit den präferierten Einrichtungen auf, um Vorstellungsgespräche zu vereinbaren und die Modalitäten zum Ausbildungsvertrag zu besprechen. Die jeweiligen Kontaktadressen entnehmen Sie bitte dem Punkt Träger der praktischen Ausbildung. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder Unterstützung bei der Kontaktaufnahme brauchen, wenden Sie sich gern ans Praxisamt für Pflege der Hochschule. Die Bewerbung um einen Studienplatz an der EVHN sollte innhalb des Bewerbungszeitraums erfolgen, unanhängig davon, ob Sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben oder nicht.
Die Träger der praktischen Ausbildung decken hinsichtlich ihres Versorgungsspektrums die Bereiche stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege, pädiatrische Pflege und psychiatrische Pflege ab und bieten Ihnen einrichtungsbezogene Pflicht- und Vertiefungseinsätze an. Entsprechend der späteren Vertiefungspräferenz sollten Bewerberinnen und Bewerber den Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung abschließen, die diesen Bereich vorhält. Alle Bereiche, die von Ihrem Träger nicht abgedeckt werden können, werden durch das Praxisamt der Hochschule bei anderen Kooperationspartnern als sog. Fremdeinsätze organisiert.
2.2.3 Gesundheitszeugnis & Erweitertes Führungszeugnis
Im Rahmen Ihres Zulassungsbescheids erhalten Sie sowohl die Vorlage des auszufüllenden Gesundheitszeugnisses als auch das Schreiben, in dem das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRG zur Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bestätigt wird.
3. ZULASSUNGSVERFAHREN & ZULASSUNGSAUSSCHUSS
Zulassungsausschuss
- Die Studiengangsleitung bildet einen Zulassungsausschuss für die Dauer von jeweils zwei Jahren.
- Der Zulassungsausschuss besteht aus der Studiengangsleitung, einer Professorin/einem Professor und einer/einem Studierenden.
- Der Zulassungsausschuss entscheidet über Bewerbungen, die fraglich sind.
- Die Entscheidungen im Zulassungsausschuss werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
3.1 Bescheid und Nachrückverfahren
Die Zulassungsbescheide werden zeitnah versandt. Sie werden gebeten dafür zu sorgen, dass der zugehende Bescheid Ihnen tatsächlich zur Kenntnis gelangt und die erforderliche Annahmeerklärung fristgerecht abgegeben werden kann.
- Die EVHN benachrichtigt unverzüglich die Bewerber/-innen von der Entscheidung des Zulassungsausschusses über die Anträge.
- Im Zulassungsbescheid wird der/dem Bewerber/-in eine Frist gesetzt, innerhalb derer der/sie die Annahme des Studienplatzes online erklären soll (Annahmefrist). Die Frist muss mindestens acht Tage nach Versendung des Zulassungsbescheides liegen. Gibt die/der Bewerber/-in bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Annahmeerklärung ab, so wird der Zulassungsbescheid unwirksam; auf diese Rechtsfolge ist im Zulassungsbescheid hinzuweisen. Die Frist ist Ausschlussfrist.
- Bewerber/-innen, denen kein Studienplatz zugewiesen werden kann, wird ein Ablehnungsbescheid erteilt, der über den Grund der Ablehnung Auskunft gibt. Ist eine Bewerberin / ein Bewerber abgelehnt worden, so kann sie oder er in dem betreffenden Studiengang nicht immatrikuliert werden.
- Das Auswahlverfahren ist abgeschlossen, wenn kein Nachrückverfahren erforderlich ist oder die Nachrücklisten erschöpft sind oder wenn alle verfügbaren Studienplätze zugewiesen und durch Einschreibung besetzt sind.
- Werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens Studienplätze frei, werden diese an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die im Auswahlverfahren keine Studienplätze erhalten haben. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge, die der das Studienbüro in Absprache mit dem Studiengangsleiter/der Studiengangsleiterin im Auswahlverfahren für die Vergabe der Studienplätze festgelegt hat. Die Vergabe freigewordener Studienplätze ist nur innerhalb sechs Wochen nach Semesterbeginn zulässig.
3.2 Krankenversicherung
Krankenversicherung als Voraussetzung für die Immatrikulation - Informationen hier (Downloadbereich)
4. IMMATRIKULATION
Bewerber/-innen, die eine Zulassung erhalten, haben innerhalb der angegebenen Frist auf dem Zulassungsbescheid online zu erklären, ob sie diesen Studienplatz annehmen. Falls die Annahmeerklärung nicht innerhalb dieser Frist eingeht, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
Die ordnungsgemäße Immatrikulation beinhaltet das Hochladen eines Passbildes und das Hochladen der Kontodaten (Erteilung eines SEPA-Mandates) für die Abbuchung des Studierendenwerkbeitrages in Höhe von derzeit 72,00 € und den Beitrag des VGN-Semestertickets. Kosten für das Semesterticket bzw. aktuell ermäßigtes Deutschlandticket für in Bayern Studierende finden Sie auf den Seiten der vgn.
Die für Sie geltenden Beträge werden Ihnen bei der Erteilung des SEPA-Mandates angezeigt.
Die Immatrikulation wird mit Beginn des Semesters wirksam. Die/Der Studierende erhält als Bestätigung der Immatrikulation einen Studierendenausweis und die Immatrikulationsbescheinigungen zum Download im Studierenden-Portal bereitgestellt. Hinweise hierzu erhalten Sie per Email.
Nach Eingang der Gebühren ist die Immatrikulation mit Beginn des Semesters wirksam.
Hinweis (betrifft die Studierenden, die das Semesterpflichtpraktikum ableisten werden):
Vorlage des Impf- oder Immunitätsnachweises gegenüber der Leitung der Praxiseinrichtung im Pflichtpraktikum.
Gemäß § 20 Abs. 9 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) ist der Impf- oder Immunitätsnachweis der Leitung der Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG vorzulegen, in der die Studierenden tätig sein wollen. Wir weisen darauf hin, dass Studierende, die diesen Nachweis nicht beibringen wollen oder können, das Pflichtpraktikum nicht ableisten können. Sie werden nach Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 BayHSchG exmatrikuliert, wenn sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
Bitte beachten Sie die Studien- und Prüfungsordnung.
Ansprechpartnerin Bewerbung
Ansprechpartnerin Praxis
Träger der praktischen Ausbildung (alphabetisch)
AWO Kreisverband Nürnberger Land e.V.
AWO-Senioreneinrichtungen - Homepage & Bewerbungskontakte
AWO-Kindereinrichtungen - Homepage & Bewerbungskontakte
Bezirkskliniken Mittelfranken
Bezirkskliniken Mittelfranken - Homepage
+++ Bezirkskliniken Mittelfranken - Bewerbungskontakt P3 Akademie
BRK Kreisverband Nürnberg-Stadt
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V.
Caritas-Seniorenheime - Homepage & Bewerbungskontakte
Caritas-Sozialstation Nürnberg-Süd e.V.
Caritas-Sozialstation Nürnberg-Süd - Homepage & Bewerbungskontakt
Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V.
Demenzzentrum Lindenhof (Unterleinleiter) - Homepage
Diakoniestation Bamberg-Walsdorf - Homepage
Diakoniestation Drei-Franken-Eck (Schlüsselfeld-Aschbach) - Homepage
Diakoniestation Forchheim - Homepage
Diakoniestation Fränkische Schweiz (Ebermannstadt) - Homepage
Seniorenzentren Bamberg - Homepage
Seniorenzentrum Ebern - Homepage
Seniorenzentren Forchheim - Homepage
Seniorenzentrum Schlüsselfeld-Aschbach - Homepage
Diakonie-Kindergärten Landkreis Bamberg & Forchheim - Homepage
+++ Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V. – Bewerbungskontakt
Evangelischer Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.V.
Häusliche Kinderkrankenpflege Beate Ziegler Pflegeservice UG
Häusliche Kinderkrankenpflege Beate Ziegler Pflegeservice UG – Homepage
+++ Häusliche Kinderkrankenpflege Beate Ziegler Pflegeservice UG - Bewerbungskontakt
Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen gGmbH
Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen gGmbH – Homepage
+++ Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen gGmbH – Bewerbungsseite
Kliniken Nordoberpfalz AG
Klinikum Weiden - Homepage
Krankenhaus Kemnath - Homepage
Krankenhaus Tirschenreuth - Homepage
Steinwaldklinik Erbendorf - Homepage
+++ Kliniken Nordoberpfalz AG - Bewerbungskontakt
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH - Homepage
+++ Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH - Bewerbungskontakt
Klinikum Bayreuth GmbH
Klinikum Bayreuth GmbH - Homepage
+++ Klinikum Bayreuth GmbH - Bewerbungskontakt
Klinikum Fürth
Klinikum Fürth – Homepage
+++ Klinikum Fürth – Bewerbungskontakt
Klinikum Neumarkt
Klinikum Neumarkt – Homepage
+++ Klinikum Neumarkt – Bewerbungskontakt
Krankenhaus Rummelsberg GmbH
Krankenhaus Rummelsberg GmbH – Homepage
+++ Krankenhaus Rummelsberg GmbH – Bewerbungskontakt
Martha-Maria Altenhilfe gGmbH
Rummelsberger Dienste für Menschen im Alter gGmbH
Seniorenresidenz Am Europaplatz gGmbH
Seniorenresidenz Noris gGmbH
Universitätsklinikum Erlangen
Universitätsklinikum Erlangen - Homepage
+++ Universitätsklinikum Erlangen - Bewerbungsseite
VAMED Klinik Kipfenberg GmbH
VAMED Klinik Kipfenberg GmbH - Homepage
+++ VAMED Klinik Kipfenberg GmbH - Bewerbungskontakt
Zentrale Diakoniestation im Dekanat Altdorf gGmbH
Zentrale Diakoniestation im Dekanat Altdorf gGmbH - Homepage
+++ Zentrale Diakoniestation im Dekanat Altdorf gGmbH - Bewerbungskontakt