Beauftragte
"Gender und Diversity" - Gleichstellungsbeauftragte & Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit
"Gender und Diversity" - Gleichstellungsbeauftragte
Grundlage beider Themen sind Fakten und Erkenntnisse, die aus unterschiedlichsten Forschungsdisziplinen gewonnen wurden. Die Schlüsselerkenntnis dieser Forschung ist, dass eine Mehrheit die Kultur der gesamten Gruppe dominiert, dass sich Einzelne darin ihrer selbst sicher fühlen und in den meisten Fällen mit mehr Macht ausgestattet sind. Minderheiten fühlen sich andererseits unterlegen. Sie empfinden sich als schwächer und dadurch häufig unter Rechtfertigungsdruck. Der Druck auf die Minderheit wird von der Mehrheit in den meisten Fällen nicht bewußt ausgeübt, sondern durch das selbstverständliche Verhalten der Minderheit gegenüber vermittelt.
Dieses Phänom gilt im Grundsatz für alle Unterscheidungsmerkmale zwischen Menschen, in Bezug auf bestimmte Dimensionen jedoch in besonderem Maße für: Geschlecht, Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung, Religion, kulturelle Herkunft und ethische Zugehörigkeit. Diese Merkmale, die eng mit einer Person verknüpft sind und sich so gut wie nicht verändern lassen, sind besonders für ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, sprich Diskriminierung, anfällig. Deshalb gebührt beiden Bereichen - Gender und Diversity - unsere besondere Aufmerksamkeit.
Ihre Ansprechpartnerin - Gleichstellungsbeauftragte der EVHN
Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit
Nach dem Bayerischen Hochschulgesetz Art. 2 (3) sollen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung berücksichtigt werden. Der Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit hat mit dafür Sorge zu tragen, „dass Studierende mit Behinderung in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.“
Die Evangelische Hochschule Nürnberg will daher die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „Eine Hochschule für Alle“ ihren Möglichkeiten entsprechend sukzessive umsetzen. Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit können sich in allen Fragen und Angelegenheiten, die sich um ihr Studium drehen an den Behindertenbeauftragten wenden. Zudem sind sie selbst, aber auch ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen eingeladen, sich aktiv an der Umsetzung der Empfehlungen der HRK „Eine Hochschule für Alle“ zu beteiligen.