Studium

Wege ins Ausland

ERASMUS+ Programm: Inklusion und Diversität

Inklusion und Diversität – das sind übergreifende Prioritäten der Erasmus-Programmgeneration 2021-2027. Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Möglichkeiten will das Programm das Ziel nach mehr Chancengleichheit und Inklusion in allen Bildungsbereichen erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil im Hochschulbereich ist hierbei die finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit
geringeren Chancen über Aufstockungsbeträge (top-ups 250€/Monat) sowie Realkostenförderung. Um zukünftig noch mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, hat die Nationale Agentur für Erasmus-Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) neben einer Erhöhung der Stipendienraten für Studierende die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht. Ab dem Wintersemester 2022 können Studierende
mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kindern, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende einen Aufstockungsbetrag erhalten. Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern können Realkosten geltend machen.

Erste Informationen zum Studium im Ausland

Möchten Sie an einer unserer Partneruniversitäten studieren, hilft Ihnen das International Office gerne bei der Organisation Ihres Auslandsaufenthaltes. Wir können auf Ihre individuelle Situation, Ihre Wünsche und Ideen eingehen.
Sie schließen dazu im Rahmen des ERASMUS-Programms ein formelles Learning Agreement, eine Lernvereinbarung, ab. Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland müssen Sie sich Ihre erbrachten Studienleistungen (dokumentiert auf dem Transcript of Records) im Prüfungsamt der EVHN anerkennen lassen.  
Hier finden Sie das Merkblatt für die Anrechnung und Zertifizierung von Studienleistungen im Rahmen von Auslandsaufenthalten.

Bei ERASMUS-Partnerschaften und an den Partnerhochschulen gibt es immer eine Ansprechperson, die Sie im Partnerland und bei Ihrer Eingewöhnung an der ausländischen Hochschule unterstützt (beispielsweise hilft, eine geeignete Unterkunft für Sie zu finden).

Als Free Mover (Studentin oder Student im Ausland ohne Partnerschaftsvertrag zwischen EVHN und der ausländischen Hochschule) müssen Sie sich selbst um alles kümmern. Dazu gehört die Suche nach einer Wunschhochschule, Anmeldung, Sprachtest- und Nachweis, Übernachtung und die Bewerbung für ein Stipendium. Ausführliche Tipps dazu bietet Ihnen der Deutsche Akademische Austauschdienst: DAAD, Studieren Weltweit-DAAD, StipendiendatenbankEducation USA Center.

Und immer: Sobald die "Wunschhochschule" gefunden und ein entsprechender Studiengang gewählt ist, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der EVHN, um abzuklären, welche Prüfungsleistungen anerkannt werden und um eine Lernvereinbarung zu treffen.

In der Regel bleibt man während des Auslandssemesters an der Hochschule immatrikuliert. Mit der Auslandshochschule sollte man klären, ob es vor Ort einen Ansprechpartner gibt, der bei Fragen und Problemen weiterhilft. 


Fristen

Bitte beachten Sie die Fristen für ein Auslandssemster an einer ERASMUS-Partnerhochschule:

  • Anmeldefrist für das Wintersemester: 15. April
  • Anmeldefrist für das Sommersemester: 14. Oktober

Visum

Innerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt man kein Visum, wenn man die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzt und einen für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Schengener Abkommen ermöglicht es EU-Bürgern sehr unkompliziert innerhalb der EU zu reisen. Außer an den Grenzen zur Schweiz, nach Irland, Großbritannien und den neuen EU-Ländern in Osteuropa werden in der Regel keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt. In einigen EU-Ländern muss man sich bei einem längeren Aufenthalt amtlich melden. Die jeweiligen Länderbestimmungen erfährt man beim Auswärtigen Amt oder den Länderkonsulaten.

Für einen Aufenthalt außerhalb der EU, der länger als drei Monate dauert, benötigt man einen gültigen Reisepass und ein (kostenpflichtiges) Visum, welches beim jeweiligen Länderkonsulat zu beantragen ist. Es kann unter Umständen sehr lange dauern, bis ein Visum genehmigt wird, also muss der Antrag frühzeitig gestellt werden. Vor allem bei der Ausreise in die USA sind besondere Bestimmungen zu beachten.

Bitte beachten Sie immer die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise über das Auswärtige Amt. 
 


International Studentent Identity Card

Vor der Reise ins Ausland lohnt sich die internationale Studentenausweis bei ISIC zu besorgen.

 

Stipendien und Förderungen - Finanzielle Hilfen und Unterstützung

DAAD

Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums oder der Abschlussarbeit.  

Bayrisches Wissenschftsministerium - Beihilfe/Stipendium

Oben unter "Formulare und Informationen" finden Sie das Merkblatt zu den Förderbedingungen (Beihilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Förderung des studienbezogenen Auslandsaufenthalts). Das ausgefüllte Formular (s.o. "Formulare und Informationen") mit Bewerbungsunterlagen bitte im International Office der EVHN einreichen,

Masterstudium in Spanien

Absolventinnen und Absolventen mit einem ersten Hochschulabschluss (BA) können einen Kredit für ein komplettes Masterstudium in  Spanien im Rahmen des Programms Erasmus-Masterdarlehen beantragen.

DAAD-Programm Kongress- und Messereisen

Das Programm Kongress- und Messereisen“ ermöglicht Masterstudierenden, Doktoranden und Wissenschaftlern an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) die aktive Teilnahme an internationalen Fachtagungen und Messen im Ausland. Damit werden aktuelle Forschungsergebnisse in die internationale Forschercommunity eingebracht. Die Geförderten können neue Kontakte in internationale Wissenschaftsnetzwerke aufbauen und bestehende Kontakte pflegen.

Bewerben können sich Masterstudierende, Promovierende (im eigenständigen und im kooperativen Promotionsverfahren) und Angehörige des Lehr- und Forschungspersonals der deutschen Fachhochschulen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Bewerbungen können ganzjährig und fortlaufend, spätestens jedoch 4 Monate (120 Tage) vor dem 1. Tag der Veranstaltung eingereicht werden.

Fulbright Germany

Summer-School, Reise- und Vollstipendien für USA: Fulbright

Bayerische Hochschulzentren

Die Bayerischen Hochschulzentren für Lateinamerika, Osteuropa, Indien, China, Frankreich vergeben auch Stipendien für Studierende.

Study Advisory Scholarship 
Für alle BA und MA Studierenden, Bewerbungsunterlagen müssen an Study Advisory gestellt werden. 

Auslandsförderung - BAföG
Beantragung mindestens sechs Monate vor Studienbeginn; die Bewerbung empfielt sich auch, wenn Sie kein Inlands-BAföG bekommen. Die Förderung umfasst – zusätzlich zu den für Deutschland üblichen Monatsraten – Zuschläge für:

  • Studiengebühren (bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr),
  • Reisekosten innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je 250 Euro
  • Reisekosten außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je 500 Euro
  • eventuell anfallende Zusatzkosten bei der Krankenversicherung
  • höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz (je nach Land ist das unterschiedlich hoch)

Studierende können ggf. auch zweimal Auslands-BAföG in Anspruch nehmen, nämlich einmal maximal 12 Monate im Bachelorstudium und ein weiteres Mal maximal 12 Monate im Masterstudium. Dies ist möglich, weil es sich bei beiden um je einen Ausbildungsabschnitt handelt. 

Den BAföG-Rechner finden Sie hier. Die Seite Studis-Online bietet darüber hinaus hervorragende Informationen zum Thema Auslands-BAföG.

Mögliche Änderungen ab WiSe 2022 entnehmen Sie bitte der offiziellen Websiten: https://www.bafög.de/bafoeg/de/dasneuebafoeg/dasneuebafoeg_node.html und https://www.bafög.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/weltkarte/weltkarte_formular.html.

ERASMUS+ und Bafög

• Studierende mit einer Behinderung, Studierende mit einer chronischen Erkrankung: Aufstockungsbetrag ist anrechnungsfrei
• Studierende mit Kind/ern: Aufstockungsbetrag ist anrechnungsfrei.
• Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus: Aufstockungsbetrag wird angerechnet
• Erwerbstätige Studierende: Aufstockungsbetrag wird angerechnet
 

Stipendien decken oft nicht die ganze Kosten im Ausland, deswegen können Sie auch spezielle Kredite beantragen. Hier eine  Auswahl: 

KfW BAföG 

BAföG: Bankdarlehen (170) für Studierende, die kein BaföG mehr erhalten

KfW - Studienkredit (174) Unabhängig von Einkommen

Online Language Support (OLS) im Rahmen des ERASMUS+-Programms

Kurzanleitung und Zugang für Erasmus+ Geförderte zur Nutzung der Online-Sprachunterstützung Online Language Support auf der Plattform EU Academy. Im Erasmus+ Programm erhalten Geförderte auch einen Zugang zur Online-Sprachunterstützung Online Language Support (OLS), damit Studierende ihre Kenntnisse der Sprache verbessern können, in der sie im Ausland studieren oder ihr Praktikum absolvieren. OLS macht sprachliche Unterstützung auf flexible und einfache Weise zugänglich und trägt zur Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt bei.