Sie verfügen über:
- eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und
- anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis
Dann haben Sie die Möglichkeit, über ein Probestudium an der EVHN ein Studium zu beginnen, das inhaltlich zu Ihrer Berufsausbildung und Berufspraxis passt. Die endgültige Studienberechtigung erhalten Sie nach erfolgreichem Bestehen des Probestudiums in den ersten zwei Semestern. Ein bestandenes Probestudium ist regulärer Bestandteil ihres Studiums; das bedeutet, Sie kommen dann ganz regulär in das dritte Semester.
Stichwort Berufspraxis und Teilzeit: Eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung gilt als hauptberufliche Berufspraxis.
Erforderlich sind:
- ein Beratungsgespräch mit der Studiengangsleitung
- das erfolgreiche Absolvieren eines zweisemestrigen Probestudiums (mind. 2/3 der vorgesehenen ECTS-Punkte)