Förderung für Hochschulpersonal

Ein paar Hände deuten auf einen Ausdruck auf einem Tisch

Internationale Angebote für HochschulpersonalFörderung für Hochschulpersonal im Ausland

Internationale Erfahrungen bereichern Lehre, Forschung und Hochschulverwaltung gleichermaßen. Die Evangelische Hochschule Nürnberg unterstützt daher ihre Lehrenden und Mitarbeitenden aktiv dabei, internationale Mobilitätsphasen zu realisieren – sei es für Lehre, Fort- und Weiterbildung oder fachlichen Austausch im europäischen Ausland.

Im Rahmen von Erasmus+ können sowohl Lehr- als auch Weiterbildungsaufenthalte gefördert werden. Ziel ist es, internationale Kooperationen zu stärken, innovative Impulse für Studium und Lehre zu gewinnen und die persönliche wie professionelle Weiterentwicklung unserer Hochschulangehörigen zu fördern.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, internationale Kontakte auszubauen und neue Perspektiven in Ihre Arbeit an der EVHN einzubringen.

Lehraufenthalte im Ausland (Erasmus+ STA)

Sie möchten als Lehrende oder Lehrender eine Gastdozentur an einer europäischen Partnerhochschule übernehmen? Das Erasmus+-Programm „Staff Mobility for Teaching“ (STA) eröffnet Ihnen diese Möglichkeit.

  • Professorinnen und Professoren sowie Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur EVHN
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Promovierende mit Lehrauftrag
  • Mindestdauer: 2 Tage (Programmländer) bzw. 5 Tage (Partnerländer) – jeweils ohne Reisezeit
  • Höchstdauer: in der Regel bis zu 60 Tage (abhängig vom Budget)
  • Lehrumfang: mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche (bei Kombination mit Weiterbildung: 4 Stunden pro Woche)

Längere Aufenthalte sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch frühzeitig mit dem International Office abgestimmt werden.

  • Ziellandabhängige Aufenthaltszuschüsse
  • Reisekostenzuschüsse (abhängig von der Entfernung)
  • Zusätzliche Förderung bei nachhaltiger Anreise (z. B. Bahn)
  • Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die Fördersätze richten sich nach den jeweils gültigen Erasmus+-Bestimmungen und den Ländergruppen.

Fort- und Weiterbildungsaufenthalte (Erasmus+ STT)

Auch für Mitarbeitende aus Verwaltung, Service, Technik oder Hochschulmanagement besteht die Möglichkeit, eine internationale Mobilitätsphase zu absolvieren. Das Programm „Staff Mobility for Training“ (STT) unterstützt gezielt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland.

Grundsätzlich alle Beschäftigten der EVHN – von Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung bis hin zu Lehrenden und Hochschulleitung.


(Bei Lehrbeauftragten prüfen wir die Fördermöglichkeiten im Einzelfall.)

  • Hospitationen und Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curriculumsentwicklung
  • Teilnahme an Workshops oder Seminaren
  • Sprachkurse
  • Die Teilnahme an Konferenzen ist nur förderfähig, wenn eine aktive Mitwirkung (z. B. Vortrag oder Workshop) erfolgt.
  • Mindestdauer: 2 Tage (Programmländer) bzw. 5 Tage (Partnerländer)
  • Übliche Aufenthaltsdauer: bis zu 14 Tage pro Projektzeitraum
  • Verlängerungen sind abhängig von Budget und Förderlinie möglich
  • Ziellandabhängige Aufenthaltszuschüsse
  • Reisekostenzuschüsse (distanzabhängig berechnet)
  • Unterstützung bei Vorbereitung und Organisation
  • Sonderzuschüsse z. B. bei Mitnahme eines Kindes oder bei gesundheitlichen Einschränkungen

Auch wenn Erasmus+ im Einzelfall nicht in Frage kommt, prüfen wir gerne alternative Fördermöglichkeiten.

Die Höhe der Förderung orientiert sich an:

  • den Lebenshaltungskosten im Zielland (Ländergruppen)
  • der Aufenthaltsdauer
  • der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort

Reisekosten werden auf Grundlage eines europaweit einheitlichen Berechnungssystems erstattet. Für umweltfreundliche Verkehrsmittel können erhöhte Zuschüsse gewährt werden.

So gehen Sie vor

Wenn Sie eine Lehr- oder Weiterbildungsphase im Ausland planen:

  1. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem International Office der EVHN auf.
  2. Besprechen Sie Ihr Vorhaben und die Fördermöglichkeiten persönlich mit uns.
  3. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.

Wir beraten Sie individuell, transparent und lösungsorientiert – damit Ihre internationale Mobilität ein Gewinn für Sie und für die EVHN wird.

 

Zusatzbemerkung

Bitte beachten Sie: Eine Interessenbekundung stellt noch keine verbindliche Förderzusage dar. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel und der Erfüllung der formalen Förderkriterien (u. a. Erasmus+-Vereinbarung, genehmigter Dienstreiseantrag).