- Professorinnen und Professoren sowie Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur EVHN
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
- Promovierende mit Lehrauftrag
Förderung für Hochschulpersonal
Internationale Angebote für HochschulpersonalFörderung für Hochschulpersonal im Ausland
Internationale Erfahrungen bereichern Lehre, Forschung und Hochschulverwaltung gleichermaßen. Die Evangelische Hochschule Nürnberg unterstützt daher ihre Lehrenden und Mitarbeitenden aktiv dabei, internationale Mobilitätsphasen zu realisieren – sei es für Lehre, Fort- und Weiterbildung oder fachlichen Austausch im europäischen Ausland.
Im Rahmen von Erasmus+ können sowohl Lehr- als auch Weiterbildungsaufenthalte gefördert werden. Ziel ist es, internationale Kooperationen zu stärken, innovative Impulse für Studium und Lehre zu gewinnen und die persönliche wie professionelle Weiterentwicklung unserer Hochschulangehörigen zu fördern.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, internationale Kontakte auszubauen und neue Perspektiven in Ihre Arbeit an der EVHN einzubringen.
Lehraufenthalte im Ausland (Erasmus+ STA)
Sie möchten als Lehrende oder Lehrender eine Gastdozentur an einer europäischen Partnerhochschule übernehmen? Das Erasmus+-Programm „Staff Mobility for Teaching“ (STA) eröffnet Ihnen diese Möglichkeit.
Fort- und Weiterbildungsaufenthalte (Erasmus+ STT)
Auch für Mitarbeitende aus Verwaltung, Service, Technik oder Hochschulmanagement besteht die Möglichkeit, eine internationale Mobilitätsphase zu absolvieren. Das Programm „Staff Mobility for Training“ (STT) unterstützt gezielt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland.
So gehen Sie vor
Wenn Sie eine Lehr- oder Weiterbildungsphase im Ausland planen:
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem International Office der EVHN auf.
- Besprechen Sie Ihr Vorhaben und die Fördermöglichkeiten persönlich mit uns.
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.
Wir beraten Sie individuell, transparent und lösungsorientiert – damit Ihre internationale Mobilität ein Gewinn für Sie und für die EVHN wird.
Zusatzbemerkung
Bitte beachten Sie: Eine Interessenbekundung stellt noch keine verbindliche Förderzusage dar. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel und der Erfüllung der formalen Förderkriterien (u. a. Erasmus+-Vereinbarung, genehmigter Dienstreiseantrag).