Für Studierende, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (z.B. einer Behinderung) nicht in der Lage sind, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen können einen Nachteilsausgleich beantragen.
Einen Nachteilsausgleich gibt es in Form von
- zusätzlichen Arbeits- und/oder Hilfsmitteln
- angemessener Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Prüfung in einer anderen Form
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen und soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.
Die Beeinträchtigung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen und soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden. Bitte an das Hochschulsekretariat adressieren oder in den Briefkasten Nr. 84 im 3. Stock einwerfen.
Die Beeinträchtigung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen. Das Attest muss neben der Erkrankung, die den Nachteil begründet auch eine geeignete Maßnahme zum Ausgleich dieses Nachteils enthalten. Das Attest muss im Original vorliegen. Wenn sie mit dem Original ins Hochschulsekretariat kommen, kann es sofort eingescannt werden, damit Sie es wieder mitnehmen können.