Ein Buch mit Notizmarkern liegt vor einer Gruppe Menschen in einer Bibliothek

Prüfungsangelegenheiten

Auf einen Blick

Prüfungstermine

Sommersemester 2026

11.07. – 01.08.2026

Prüfungsforum (Moodle)

Prüfungsanmeldung

Sommersemester 2026

27.04. bis 08.05.2026

Anmeldung im PRIMUSS

Notenbekanntgabe

Sommersemester 2026

17.09.2026

PRIMUSS-Portal

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit

Hier Informationen zu Attesten / Attestvorlage herunterladen

Download

Ansprechpersonen

 

 

Prüfungsamt

Alles Wichtige rund um Ihre Prüfungen an der EVHN

An der EVHN unterstützen wir Sie umfassend bei allen Fragen zu Prüfungen und Leistungsnachweisen. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu Prüfungsanmeldungen, -modalitäten, Terminen und Regelungen sowie hilfreiche Hinweise für eine erfolgreiche Vorbereitung.

Die Online-Anmeldung zu den Prüfungen des Sommersemesters 2026 muss im Zeitraum 27.04. bis 08.05.2026 über Primuss  erfolgen. Nach Ablauf des Anmeldezeitraums ist keine Anmeldung mehr möglich. 

 

Sie können die Anmeldung zu einer Prüfungsleistung bis einen Monat vor Beginn des Prüfungszeitraums widerrufen. Der Widerruf ist allein durch die von Ihnen durchgeführte Nutzung der An- und Abmeldefunktion im Primuss-Portal möglich.

Die Prüfungstermine für die einzelnen Studiengänge finden Sie auf Moodle unter Ihrem jeweiligen „Prüfungsforum“.

Prüfungsforum (Moodle)

 

Sommersemester 2026

27.04. – 08.05.2026Prüfungsanmeldung
11.07. – 01.08.2026 Prüfungszeit Bachelor- und Masterstudiengänge
17.09.2026Notenbekanntgabe (über Primuss)

 

Die Termine für die Prüfungseinsicht finden Sie auf Moodle unter Ihrem jeweiligen Prüfungsforum unter “Prüfungsinformationen”.

Bitte beachten Sie, dass Prüfungsanmeldungen verbindlich sind. Sollten Sie zu Prüfungen nicht antreten, haben Sie „nicht bestanden“.

 

Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur aus nicht zu vertretenden Gründen möglich. Nicht zu vertretende Gründe sind u.a.

 

  • krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit die durch Attest nachzuweisen ist
  • andere vom Studierenden nicht zu vertretende Gründe die ebenfalls schriftlich nachzuweisen sind (z.B. Todesfall in der Familie)
  • Verhinderung und Gründe die unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind (z.B. auf dem Weg zur Prüfung, dann Vollsperrung der Autobahn)

 

Die Kommunikation hat hier über das Prüfungsamt zu laufen.

Download Infoblatt Atteste

  • Erste Wiederholung ist immer im Folgesemester während des Prüfungszeitraums
  • Zweite Wiederholung ebenfalls im folgenden Semester
  • Folge des endgültigen Nichtbestehens: Exmatrikulation

Ein Rücktritt von einer schriftlichen oder mündlichen Modulprüfung ist krankheitsbedingt möglich, wenn die Krankheit die Leistungsfähigkeit erheblich einschränkt.

 

  • Teilen Sie die Krankheit unverzüglich dem Prüfungsamt mit.
  • Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf.
  • Arzt muss ein Attest über Ihre Prüfungsunfähigkeit ausstellen.
  • Während der Prüfung können Sie nicht mehr wegen Krankheit zurücktreten.

 

Das Merkblatt zum ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Attest sowie eine Vorlage finden Sie als PDF-Download oder auf Moodle unter Ihrem jeweiligen Prüfungsforum.

Download Infoblatt Atteste

Für Studierende, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (z.B. einer Behinderung) nicht in der Lage sind, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen können einen Nachteilsausgleich beantragen.

 

Einen Nachteilsausgleich gibt es in Form von

 

  • zusätzlichen Arbeits- und/oder Hilfsmitteln
  • angemessener Verlängerung der Bearbeitungszeit
  • Prüfung in einer anderen Form

 

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen und soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.

 

Die Beeinträchtigung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen.

 

Antrag auf Nachteilsausgleich

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen und soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden. Bitte an das Hochschulsekretariat adressieren oder in den Briefkasten Nr. 84 im 3. Stock einwerfen.

 

Die Beeinträchtigung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen. Das Attest muss neben der Erkrankung, die den Nachteil begründet auch eine geeignete Maßnahme zum Ausgleich dieses Nachteils enthalten. Das Attest muss im Original vorliegen. Wenn sie mit dem Original ins Hochschulsekretariat kommen, kann es sofort eingescannt werden, damit Sie es wieder mitnehmen können.

Eine Anrechnung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbracht worden sind, ist für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der EVHN möglich, „sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen“.

 

Außerdem können Studien- und Prüfungsleistungen bis zu einem Umfang von 60 ECTS aus Grundlagenmodulen aus einem gleichnamigen oder einem verwandten Bachelorstudiengang an einer bayerischen Hochschule für angewandte Wissenschaften ohne weitere Prüfung als Grundlagenmodule angerechnet werden (§ 4 II APO).

 

Auf Moodle unter Ihrem jeweiligen Prüfungsforum finden Sie weitere Informationen sowie den Antrag auf Anrechnung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen oder den Antrag auf Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten

Die Bachelor- bzw. Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, im Rahmen eines Projektes ein Problem aus Ihrem Studiengebiet selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu lösen. Begleitend zur Bachelorarbeit findet auch ein Seminar statt. Nähere Regelungen finden sich jeweils in der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung.

 

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt über Primuss. Weitere Information und Merkblätter zur Abschlussarbeit erhalten Sie auf Moodle unter ihrem jeweiligen Prüfungsforum.

Prüfungsamt

  • Organisation des gesamten Prüfungsgeschehens, hierzu zählen u.a. Prüfungsanmeldung, Terminfestlegung und Notenverbuchungen
  • Anträge auf Anerkennung
  • Abschlussarbeiten
  • Ansprechpartnerinnen für Lehrende und Studierende in Prüfungsangelegenheiten
  • Beratungstätigkeit hinsichtlich Prüfungen
  • Mitwirkung und Unterstützung von Prüfungskommission

Das Prüfungsamt ist montags bis freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Ansprechpartnerin für ANP, PD, PF, PP, PT

Annekatrin Hoppe

Prüfungsamt

+49 911 27253-858

E-Mail schreiben

Profil

Ansprechpartnerin für ED, HP, KP, MBW, MWW

Irina Jordan

Prüfungsamt

+49 911 27253-809

E-Mail schreiben

Profil

Ansprechpartnerin für RT, DK, SG, ST, MANP, MSM

Mariya Landa

Sachbearbeiterin im Prüfungsamt

+49 911 27253-880

E-Mail schreiben

Profil

Ansprechpartnerin für SA, SA-D

Uschi Wiethaus

Prüfungsamt

+49 911 27253-819

E-Mail schreiben

Profil

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Prüfungsorgan zugewiesen sind. Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:

  • die Entscheidung von grundsätzlichen Fragen der Zulassung zu den Prüfungen sowie in sonstigen Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
  • die Überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung der Prüfungsbestimmungen,
  • die Behandlung von Widersprüchen gegen Prüfungsentscheidungen sowie die Entscheidung über Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten und
  • die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.

Der Prüfungsausschuss kann rechtswidrige Entscheidungen anderer Prüfungsorgane beanstanden und aufheben. Andere Prüfungsorgane sind an die Beschlüsse des Prüfungsausschusses gebunden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei Prüfungen anwesend zu sein und an Sitzungen der Prüfungskommissionen beratend teilzunehmen.

Kontakte

Prof. Dr. Martin Nugel

Studiengangsleiter BA Soziale Arbeit dual und Beauftragter für das Praktische Studiensemester BA Soziale Arbeit

+49 911 27253-794

E-Mail schreiben

Profil

Prof. Dr. Michael Appel

Studienfachberatung Soziale Arbeit

+49 911 27253-765

E-Mail schreiben

Profil

Prof. Dr. phil. Christine Brendebach

Dipl-Psychologin, Dipl.-Psychogerontologin, Vorsitzende des Prüfungsausschuss

+49 911 27253-767

E-Mail schreiben

Profil

Prof. Dr. Regina Fritz

Professorin für Praktische Theologie und Diakoniewissenschaft

++49 (0)151 53 43 93 52

E-Mail schreiben

Profil

Prof. Markus Huber

Professor für Recht

+49 911 27253-784

E-Mail schreiben

Profil

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen verantwortlich und arbeitet dabei eng mit dem Prüfungsamt zusammen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

  • die Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden sowie die Bestellung der Beisitzer bei mündlichen Prüfungen,
  • die Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des oder der Prüfenden, der oder die mit der Aufgabenstellung betraut ist,
  • die Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen,
  • die Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
  • die Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen und
  • die Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.

Kontakte

Prof. Dr. phil. habil. Uwe Kranenpohl

Professor für Politik- und Verwaltungswissenschaften,
Vorsitzender der Senats,
Vorsitzender der Prüfungskommission

+49 911 27253-766

E-Mail schreiben

Profil

Prof. Dr. Michael Bayer

Professor für Soziologie, Studiengangsleitung MA Angewandte Bildungswissenschaften

+49 911 27253-739

E-Mail schreiben

Profil

Prof. Dr. Ralf Frisch

Professor für Systematische Theologie und Philosophie

+49 911 27253-761

E-Mail schreiben

Profil

Prof. Dr. Johannes Haeffner

Studiengangsleiter Bachelorstudiengang Diakonik

+49 911 27253-718

E-Mail schreiben

Profil

Franziska Karg , M.A., Diakonin

Lehrkraft für besondere Aufgaben

+49 911 27253-785

E-Mail schreiben

Profil